Schneeballschlachten im Jahr 2025! – Oder doch nicht?
Die Schülervertretung der Max-Planck-Schule setzt sich für ein Konzept ein, das Schneeballschlachten unter sicheren Bedingungen ermöglichen soll. Mit klaren Regeln, Schutzmaßnahmen und einer festgelegten Zone auf dem Schulhof sollte das bisherige Verbot ersetzt werden. Doch die Schulkonferenz brachte nicht das erhoffte Ergebnis. Welche Bedenken gab es? Und wie geht es jetzt weiter? Ein Blick auf die Debatte und die nächsten Schritte der SV.

Nach vermehrtem Unverständnis vonseiten der Schülerschaft bezüglich eines strikten Verbots von Schneeballschlachten an der Max-Planck-Schule setzte die SV sich ausführlich mit dieser Thematik auseinander und stellte anschließend ein Konzept vor, welches Schneeballschlachten sicher ermöglichen sollte. Das Ziel war es, die Regulierung in der Schulordnung durch ein Schneeballschlachtenkonzept zu ersetzen, das unter bestimmten Umständen Schneeballschlachten erlaubt.
Dieses Konzept sieht vor, dass vorerst in einer „Erprobungsphase“ Schneeballschlachten in einem genau definierten Bereich auf dem Schulhof von Haus B durchgeführt werden dürfen, sofern genügend Schnee vorhanden ist und die Schulleitung eine Schneeballschlacht explizit ausruft. Zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit aller Teilnehmenden ist ein respektvoller Umgang gefordert und das Tragen von schützenden Brillen aus Hartplastik erforderlich. Aufsichtführende Lehrkräfte sind dazu aufgefordert, gegen Schüler:innen vorzugehen, welche sich wider genannten Maßnahmen verhalten und ein Risiko für eine sichere Schneeballschlacht darstellen. Die SV begründet ihren Vorschlag mit der Schaffung klarer Regeln, welche Unbeteiligte vor Schneeballschlachten verschonen und die Möglichkeit der besseren Kontrolle von einst unerlaubt durchgeführten Schlachten geben würden. Ebenfalls senkte ein offizielles Konzept die Hemmschwelle, Verletzungen zu melden, da keine Angst vor Strafen wegen eines Regelbruchs bestehe. Auch einen besseren, jahrgangsübergreifenden Zusammenhalt von Schüler:innen und eine Verbesserung der Lernatmosphäre durch Spaß in den Pausen erhofft sich die SV durch ihr Konzept.
Der Antrag wurde auf der letzten Schulkonferenz im November gestellt und endete ernüchternd mit einer Vertagung.„Dieser Entscheidung vorangegangen ist eine Debatte, in der Herr Meißner uns darüber informierte, dass laut Rechtsabteilung im Bildungsministerium eigentlich kein Schulleiter zulassen könne, dass ein solcher Antrag an seiner Schule umgesetzt wird. Hierbei stellte die Rechtsabteilung, insbesondere Sicherheitsbedenken und die Frage über mögliche Haftung [im Falle von Verletzungen oder Sachbeschädigung] in den Vordergrund. […] Auch wenn wir die Argumentation der Rechtsabteilung und unserer Kritiker nachvollziehen können, teilen wir ihre Einschätzung nicht. Durch das Chaos, das Schneeballschlachten aktuell anrichten, weil sie eben nicht sinnvoll reguliert, sondern grundsätzlich verboten sind, wird aus unserer Sicht körperliche Unversehrtheit und [das] Wohl der Schüler:innen stärker gefährdet als durch eine mögliche Alternativmaßnahme“, berichtete Lovis Eichhorn, Mitglied der SV. Da sich im Verlauf der Debatte jedoch abzeichnen würde, dass eine Mehrheit nicht herzustellen sei und auch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen nach Vorgaben des Ministeriums nicht möglich gewesen wäre, sei eine Vertagung nötig gewesen, um weiter an dem Konzept zu arbeiten und zufriedenstellende Lösungen für alle Parteien zu finden.
Die Landesschüler:innenvertretung sei in diesem Feld bereits aktiv geworden, was die SV optimistisch hinsichtlich Unterstützung stimmt. Auch andere Schüler:innenvertretungen in Schleswig-Holstein hätten sich das Konzept als Grundlage genommen, eigene Vorstöße und Überlegungen zu wagen.„Zusammen mit diesen SVen, der Landesschüler:innenvertretung, aber auch mit den Lehrkräften und Herrn Meißner werden wir versuchen, bis zur nächsten Schulkonferenz eine Lösung für die Probleme zu finden, die sich durch unseren Vorstoß aufgetan haben“, schließt Lovis. Bis dahin bleiben die aktuellen Regulierungen bestehen und Schneeballschlachten gänzlich untersagt.
erstellt von Muriel Voß
am 23.02.2025

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